Kein Schadenersatz bei übereiltem Auszug durch lauten Nachbar
Sollten Sie, als Mieter auf Grund eines zu lauten Nachbars Ihre Wohnung kündigen und überstürzt verlassen, können Sie keinerlei Kosten (Makler, Umzugskosten, etc.) gegenüber Ihrem Vermieter geltend machen.
